Möglichkeiten dieser Kredite
Arbeitslose,
die einen Sofortkredit beantragen möchten, sollten vorher
wissen, welche Möglichkeiten zur Wahl stehen.
Einmal besteht die Möglichkeit, einen normalen Ratenkredit zu beantragen. Hier ist allerdings meist nur wenig Erfolg zu erwarten, da Arbeitslose nicht über Sicherheiten in Form von Arbeitsentgelt verfügen. Deshalb erleichtern Bürgen oder andere Sicherheiten (z. B. Schmuck, Versicherungspolicen, Grundstücke, Häuser) die Beantragung sehr.
Die zweite Möglichkeit ist die Beantragung eine so genannten „Schweizer Kredits“. Die Bank verzichtet dabei auf eine Anfrage bei der Schufa und auch eine Eintragung des Kredits in die Schufa erfolgt nicht – Vorteil dabei ist, dass andere Banken nichts von dem Kredit erfahren. Auch bei Negativeinträgen kann es bei dieser Möglichkeit durchaus Erfolgschancen geben. Oft ist diese Variante allerdings mit höheren Zinsen belastet und wird nur bis zu einem bestimmten Betrag (meist 3.500 EUR) angeboten.
Generell ist die wichtigste Voraussetzung für einen „Schweizer Kredit“ eigentlich eine nichtselbständige Beschäftigung. Arbeitslose haben es deshalb oft schwerer, einen solchen Kredit zu erhalten. Aber auch hier ist unter Umständen mit einem zweiten Kreditnehmer, Bürgen oder anderen Sicherheiten eine Aussicht auf Erfolg vorhanden. Zu beachten ist dabei allerdings, dass der zweite Kreditnehmer oder auch der Bürge in einem festen, nichtselbständigen Angestelltenverhältnis steht.
Einmal besteht die Möglichkeit, einen normalen Ratenkredit zu beantragen. Hier ist allerdings meist nur wenig Erfolg zu erwarten, da Arbeitslose nicht über Sicherheiten in Form von Arbeitsentgelt verfügen. Deshalb erleichtern Bürgen oder andere Sicherheiten (z. B. Schmuck, Versicherungspolicen, Grundstücke, Häuser) die Beantragung sehr.
Die zweite Möglichkeit ist die Beantragung eine so genannten „Schweizer Kredits“. Die Bank verzichtet dabei auf eine Anfrage bei der Schufa und auch eine Eintragung des Kredits in die Schufa erfolgt nicht – Vorteil dabei ist, dass andere Banken nichts von dem Kredit erfahren. Auch bei Negativeinträgen kann es bei dieser Möglichkeit durchaus Erfolgschancen geben. Oft ist diese Variante allerdings mit höheren Zinsen belastet und wird nur bis zu einem bestimmten Betrag (meist 3.500 EUR) angeboten.
Generell ist die wichtigste Voraussetzung für einen „Schweizer Kredit“ eigentlich eine nichtselbständige Beschäftigung. Arbeitslose haben es deshalb oft schwerer, einen solchen Kredit zu erhalten. Aber auch hier ist unter Umständen mit einem zweiten Kreditnehmer, Bürgen oder anderen Sicherheiten eine Aussicht auf Erfolg vorhanden. Zu beachten ist dabei allerdings, dass der zweite Kreditnehmer oder auch der Bürge in einem festen, nichtselbständigen Angestelltenverhältnis steht.